Business & Setup

Dein Fundament als Entrepreneur. Wer mit Content Geld verdient, wird zum Unternehmer. Hier erfährst du, wie du in Österreich dein Gewerbe anmeldest, Steuern richtig handhabst und dich bei der SVS absicherst.

Table of Contents

Was ist Creator Marketing?

Influencer Marketing ist eine Form der Marketingkommunikation, bei der Unternehmen oder Organisationen mit Personen zusammenarbeiten, die über soziale Medien oder andere digitale Kanäle Inhalte veröffentlichen und eine Community aufgebaut haben, deren Meinungen, Einstellungen oder Kaufentscheidungen sie beeinflussen können. 

Diese Personen, Influencer:innen und Content Creator:innen, zeichnen sich durch Authentizität, Glaubwürdigkeit und die Nähe zu ihrer Community aus. Sie schaffen Inhalte, die Aufmerksamkeit und Vertrauen erzeugen, und fungieren als Multiplikator für Botschaften, Produkte oder Markenwerte. Ihr Einfluss kann kommerzieller, sozialer oder kultureller Natur sein.

Wer sind Influencer:innen

Influencer:innen sind Menschen, die durch ihre Präsenz, Expertise oder Persönlichkeit in sozialen Medien oder anderen digitalen Räumen Einfluss auf ihre Follower nehmen. Sie können professionell, semiprofessionell oder nebenberuflich tätig sein, entscheidend ist nicht die Größe der Reichweite, sondern die Relevanz und Beziehung zur Community.

Sie wirken als Meinungsbildner und können auf authentische Weise Kommunikation, Werbung und gesellschaftliche Themen vermitteln. Sobald sie für Inhalte einen Vorteil erhalten, ob finanziell, durch Produkte, Dienstleistungen oder Einladungen, gilt ihre Tätigkeit als kommerzielle Kommunikation und unterliegt denselben Transparenz- und Kennzeichnungspflichten wie klassische Werbung.

Wer sind Content Creator:innen

Content Creator:innen sind Kreative, die Inhalte für digitale Plattformen produzieren, oft mit Fokus auf Storytelling, Information, Unterhaltung oder Inspiration. Während Influencer:innen primär durch ihren Einfluss auf die Community definiert sind, steht bei Content Creator:innen die Gestaltung von Inhalten im Vordergrund. In der Praxis überschneiden sich beide Rollen zunehmend. Jede:r Influencer:in ist auch Content Creator:in, aber nicht jede:r Content Creator:in ist notwendigerweise Influencer:in. In den folgenden Kapiteln verwenden wir ausschließlich den Begriff Content Creator:in. Gemeint sind dabei stets sowohl Content Creator:innen als auch Influencer:innen im hier definierten Sinn.

Wer sind Werbetreibende?

Werbetreibende sind Unternehmen/Marken, Organisationen oder Institutionen, die Influencer Marketing als Teil ihrer Kommunikations- oder Marketingstrategie einsetzen. Sie beauftragen, finanzieren oder ermöglichen Inhalte, um Produkte, Dienstleistungen oder Markenbotschaften über Content Creator:innen zu verbreiten.

In der Praxis werden Werbetreibende auch Advertiser:innen, Marken, Auftraggeber:innen oder Kund:innen bezeichnet. Dazu zählen Unternehmen jeder Größe, öffentliche Stellen, Institutionen sowie Non-Profit-Organisationen.

Sobald der Werbetreibende eine Gegenleistung erbringt oder Einfluss auf Inhalte nimmt, liegt kommerzielle Kommunikation vor. Werbetreibende tragen gemeinsam mit Creator:innen und Agenturen Verantwortung für Transparenz, korrekte Kennzeichnung und die Einhaltung geltender Standards.

Die Rolle des Influencer Marketing im Kommunikationsökosystem

Influencer Marketing ist Teil der professionellen Marktkommunikation. Es verbindet unternehmerische Ziele mit persönlicher Kommunikation und erfordert daher besondere Sorgfalt in Bezug auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und soziale Verantwortung.

Damit Influencer Marketing als Werbung erkennbar bleibt und ethisch korrekt funktioniert, gelten die Prinzipien der Selbstregulierung (EASA, Werberat, ICC-Kodex):

  • Kompensation und Kontrolle: Wenn ein:e Content Creator:in eine Gegenleistung erhält oder eine Marke den Inhalt beeinflusst, liegt Werbung vor.
  • Transparenz: Jede Form von bezahlter oder begünstigter Kooperation muss klar und sofort erkennbar sein.
  • Verantwortung: Alle Beteiligten (Content Creator:innen, Agenturen und Advertiser:innen) tragen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ethik der Inhalte.
  • Influencer Marketing ist somit nicht bloß Werbung durch Privatpersonen, sondern eine professionelle Kommunikationsdisziplin, die auf Vertrauen, Authentizität und Verantwortung beruht.

Was eine relevante Beziehung bedeutet

Kurz gesagt: Sobald ein Vorteil fließt, wird’s offiziell.

Das kann Geld sein, ein kostenloses Produkt, ein Rabatt, eine Reise, ein Eventticket oder auch Reichweite, die von Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Entscheidend ist nicht die Höhe des Vorteils, sondern dass dieser die Glaubwürdigkeit beeinflussen kann.

Sobald ein Vorteil gewährt wird, um über eine Marke oder ein Produkt zu sprechen, erfolgt keine rein private Kommunikation mehr. In diesem Moment liegt eine Werbekooperation vor.

Typische Beispiele für eine relevante Beziehung:

  • bezahlte Kooperationen (z. B. Honorar oder Gage),
  • unentgeltlich zur Verfügung gestellte Produkte oder Dienstleistungen, über die berichtet werden soll,
  • Einladungen zu Events oder Reisen mit der Erwartung einer inhaltlichen Erwähnung,
  • Rabatte oder Affiliate-Links, die zu Einnahmen führen,
  • jede Form eines Vorteils, der mit einer konkreten Kommunikations- oder Veröffentlichungsleistung verbunden ist.

Monetarisierung jenseits von Kooperationen mit Werbetreibenden

Neben klassischen Markenkooperationen gibt es weitere Möglichkeiten, wie Content Creator:innen ihre Inhalte monetarisieren können. Diese Einnahmeformen sind in der Regel plattformabhängig und unterscheiden sich je nach Anbieter, Funktionsumfang und regionaler Verfügbarkeit.

Eine der bekanntesten Formen sind Werbeeinnahmen, bei denen Plattformen Werbung in Videos, Livestreams oder anderen Formaten ausspielen und die Erlöse anteilig an die Creator:innen ausschütten. In Österreich ist dies beispielsweise über YouTube möglich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am YouTube Partnerprogramm (YPP), für das bestimmte qualitative und quantitative Kriterien erfüllt sein müssen (z. B. Reichweite, Watchtime, Einhaltung der Community-Richtlinien).

Darüber hinaus bieten Plattformen zusätzliche Monetarisierungsmodelle an, die häufig auch der Stärkung der Community-Bindung dienen. 

Dazu zählen unter anderem:

  • kostenpflichtige Kanal- oder Community-Mitgliedschaften
  • exklusive Inhalte für Abonnent:innen oder Fans
  • besondere Interaktions- oder Unterstützungsfunktionen (z. B. Abos, Badges, virtuelle Geschenke)

Unabhängig von der technischen Ausgestaltung gilt:

Auch plattformbasierte Einnahmen gelten als unternehmerische Einkünfte und können, je nach Ausgestaltung, dieselben steuerlichen, gewerbe- und medienrechtlichen Pflichten auslösen wie klassische Kooperationen mit Werbetreibenden.

Links zu den offiziellen Seiten der größten Plattformen: 

Facebook 

Instagram  

YouTube 

TikTok 

Plattformen und Formate im Überblick

Influencer Marketing gibt’s nicht nur auf Instagram. Alle Plattformen, auf denen du Content veröffentlichst und damit Menschen erreichen kannst, sind relevant. Egal ob Foto, Video, Livestream oder Text.

Dazu zählen in Österreich u. a.:

  • Blogs & Websites
  • Instagram & Facebook
  • LinkedIn (ja, auch hier gibt’s Content Creator:innen)
  • Podcasts 
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitch und andere Livestream-Dienste
  • YouTube
  • X
  • Nischen-Plattformen (z. B. BeReal)

Influencer Marketing ist ein fester Bestandteil der professionellen Marktkommunikation und unterliegt daher klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese dienen dem Schutz der Beteiligten, der Content Creator:innen, des Publikums sowie der kooperierenden Unternehmen und Agenturen.

Gewerbeordnung und Anmeldung

Wird eine Tätigkeit mit Ertragsabsicht ausgeübt – etwa durch Geldleistungen oder regelmäßig gewährte Vorteile – liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor und eine Anmeldung bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist erforderlich. Ein eigenes Gewerbe für „Content Creator:innen“ oder „Influencer:innen“ besteht in Österreich nicht; die Zuordnung erfolgt anhand der konkret ausgeübten Tätigkeit.

Mögliche Gewebearten für Content Creator:innen und Influencer:innen:

  • Werbeagentur (freies Gewerbe, häufigster Fall)
  • Ankündigungsunternehmen (freies Gewerbe)
  • Handel (freies Gewerbe, wenn du Produkte verkaufst oder vermittelst)
  • Filmproduktion (freies Gewerbe)
  • Fotograf (freies Gewerbe, wenn Contentproduktion im Fokus steht)
  • Lebens- und Sozialberatung (wenn individualisierte Beratungsdienstleistung erbracht wird) 
  • Unternehmensberatung (reglementiertes Gewerbe)- wenn individualisierte Beratungsdienstleistung erbracht wird) 
  • Gewerbliche Vermögensberatung (reglementiertes Gewerbe) – wenn individualisierte Beratungsdienstleistung erbracht wird

Neben der klassischen Gewerbeanmeldung gibt es für Content Creator:innen in Österreich noch eine weitere Möglichkeit: „Neue Selbstständige“. Dies betrifft etwa Tätigkeiten wie literarisches Schaffen, die selbständige Veröffentlichung eigener Werke als Urheber:in (Selbstverlag), künstlerische Tätigkeiten oder die Ausübung von Unterrichts- und Lehrtätigkeiten.

Tipp:

Wenn du unsicher bist, welches Gewerbe für dich passt, hilft dir das Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland.

WKO Beratungsstellen

Steuerliche Pflichten für Content Creator:innen

Content Creator:innen, die mit ihren Inhalten Geld verdienen oder Sachleistungen erhalten, unterliegen der Einkommensteuer. Laut österreichischem Steuerrecht erzielst du als Content Creator:in in der Regel betriebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Das ist der Fall, wenn du die folgenden Kriterien erfüllst:

  • Selbstständigkeit: Du arbeitest eigenverantwortlich und trägst das Risiko deiner Tätigkeit.
  • Nachhaltigkeit: Du agierst regelmäßig ,  z. B. durch fortlaufendes Posten, Video-Uploads oder Kooperationen.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Du willst mit deiner Tätigkeit mehr einnehmen, als du ausgibst.
  • Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr: Du arbeitest aktiv mit Adverstiser:innen, Agenturen oder Kund zusammen.
  • Maßgeblich ist die Gewinnerzielungsabsicht: Erzielt eine Tätigkeit nachhaltig Einnahmen, die die damit verbundenen Ausgaben übersteigen, gilt sie steuerlich nicht mehr als Liebhaberei, sondern als unternehmerische Tätigkeit.

Im ersten Jahr deiner Tätigkeit wird die Steuer erst im Nachhinein berechnet. Ab dem zweiten Jahr orientiert sie sich am vorherigen Steuerbescheid.

Liegen die tatsächlich erzielten Einnahmen über den ursprünglichen Schätzungen, ist für die Differenz eine nachträgliche Steuerzahlung zu leisten. 

Tipp:

Lege von Beginn an Rücklagen an (etwa 30 % deiner Einnahmen) um für spätere Steuernachzahlungen vorbereitet zu sein.

Einnahmen und Ausgaben im Überblick

Damit dein Gewinn korrekt berechnet werden kann, musst du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Nur so kannst du deine Steuererklärung richtig ausfüllen, und Nachfragen des Finanzamts vermeiden.

Betriebseinnahmen

Dazu gehören alle Leistungen, die du im Rahmen deiner Tätigkeit erhältst, egal ob in Geld oder als Sachleistung.

Beispiele:

  • Honorare für Werbung, Produktplatzierungen und Kooperationen
  • Gratisprodukte, Gutscheine oder Dienstleistungen von Kooperationspartner
  • Einladungen zu Events, Reisen oder Hotelaufenthalten (inkl. Flug, Unterkunft, Tickets), wenn die Kosten übernommen werden

 

Auch solche Vorteile gelten steuerlich als Einnahmen, weil sie einen wirtschaftlichen Wert haben.

Betriebsausgaben

Alle Kosten, die durch deine berufliche Tätigkeit entstehen, kannst du absetzen.

Beispiele:

  • Kamera, Laptop, Smartphone oder andere technische Ausstattung
  • Software, Tools oder Lizenzgebühren
  • Reisekosten zu Produktionen, Events oder Kundenterminen
  • Ausgaben für Marketing, Design oder Weiterbildung

 

Gewinnermittlung – Wie der Gewinn berechnet wird

Je nach Umsatzhöhe stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Ohne Rechnungslegungspflicht

Solange dein Umsatz unter 700.000 € in zwei Jahren oder unter 1 Mio. € in einem Jahr liegt, musst du keine doppelte Buchführung führen. Du kannst wählen zwischen:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR):

Einnahmen und Ausgaben werden in dem Moment erfasst, in dem sie tatsächlich gezahlt oder erhalten wurden („Zufluss-Abfluss-Prinzip“). Investitionen können über Abschreibungen berücksichtigt werden.

Pauschalierung:

Wenn dein Umsatz unter 220.000 € liegt, kannst du Ausgaben pauschal absetzen:

  • Dienstleister: 6 % der Betriebseinnahmen (max. 13.200 €)
  • Kleinunternehmer: (Umsatz bis 55.000 €): 20 % der Betriebseinnahmen
  • Sozialversicherungsbeiträge dürfen jeweils zusätzlich abgesetzt werden.

 

Mit Rechnungslegungspflicht

Überschreitest du diese Grenzen, musst du deinen Gewinn mittels Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermitteln. Dabei werden auch Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst, die noch nicht bezahlt wurden. Das betrifft aber nur sehr große Content Creator:innen mit entsprechendem Umsatz.

Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag reduziert deine Steuerlast, wenn du in dein Business investierst.

Für Gewinne bis 33.000 € gibt es automatisch einen Grundfreibetrag von 15 % (max. 4.950 €).

Für höhere Gewinne kannst du zusätzlich einen investitionsbedingten Freibetrag nutzen, wenn du in begünstigte Wirtschaftsgüter (z. B. Kamera, Software, Studioausstattung) investierst. Insgesamt können so bis zu 46.400 € steuerfrei gestellt werden.

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Tipp:

Bewahre Belege immer auf (digital ist ausreichend). In Österreich müssen Belege aus steuerlichen Gründen mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden, um Ausgaben bei einer Prüfung nachweisen zu können.

Einkommensteuer

Dein steuerpflichtiger Gewinn wird mit dem progressiven Einkommensteuersatz berechnet:

 

Einkommen (Jahr 2025)

Steuersatz

0 – 13.308 €

0%

13.308 € – 21.617 €

20%

21.617 € – 35.836 €

30%

35.836 € – 69.166 €

40%

69.166 € – 103.072 €

48%

103.072 € – 1.000.000 €

50%

über 1.000.000 €

55%

Beispiel:

Ein:e Content Creator:in erzielt ein Einkommen von EUR 30.000. 

Die Steuerbelastung wird wie folgt berechnet:  

  • Für die ersten EUR 13.308: 0 % Steuer, somit EUR 0. 
  • Für die nächsten EUR 8.309 (13.308 ,  21.617): 20 % Steuer, somit EUR 1.661,80. 
  • Für die restlichen EUR 8.383 (21.617 ,  30.000): 30 % Steuer, somit EUR 2.514,90. 
  • Die gesamte Steuerbelastung beträgt EUR 4.176,70, was einem durchschnittlichen Steuersatz von 13,92 % entspricht.

Umsatzsteuer - Was du wissen musst

In Österreich unterliegen Content Creator:innen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht, wenn sie regelmäßig entgeltliche Leistungen anbieten.

Der Regelsatz beträgt 20 % ,  z. B. für:

  • Produktplatzierungen
  • bezahlte Kooperationen
  • Verkauf digitaler Inhalte

Auch erhaltene Sachleistungen (z. B. Produkte oder Reisen) gelten steuerlich als Umsatz.

Ausgenommen sind reine Warenmuster, die ausschließlich der Bewerbung dienen und keinen eigenen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.

Vorsteuerabzug richtig nutzen

Der Vorteil der Umsatzsteuerpflicht: Du kannst die Umsatzsteuer auf eigene Ausgaben

(z. B. Kamera, Software, Reisekosten) als Vorsteuer abziehen. Dadurch wird die tatsächlich zu zahlende Steuerlast reduziert. 

Wichtig ist dabei, dass die bezogenen Leistungen in direktem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen und ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. 

Kleinunternehmerregelung im Überblick

Wenn dein Umsatz unter 55.000 Euro liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen:

  • Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung
  • Du darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen

Diese Regelung lohnt sich, wenn du geringe Ausgaben hast und deine Verwaltung einfach halten möchtest.

Bei größeren Investitionen ist die Regelbesteuerung meist vorteilhafter.

Umsatzsteuer richtig melden

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) muss regelmäßig ans Finanzamt übermittelt werden:

  • vierteljährlich, wenn dein Jahresumsatz unter 100.000 € liegt,
  • monatlich, wenn du darüber liegst.

Tipp:

Reiche deine UVA fristgerecht ein, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Ein Steuerberater kann dich bei der korrekten Abwicklung unterstützen.

Sozialversicherung (SVS)

In Österreich sind alle Selbstständigen, also auch Content Creator:innen, bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert.

Sobald dein Jahreseinkommen über 6.613,20 Euro (Stand 2025) liegt, wirst du versicherungspflichtig und musst dich bei der Sozialversicherung (SVS) melden.

Beiträge 2025:

  • Pensionsversicherung: 18,5 %
  • Krankenversicherung: 6,8 %
  • Selbständigenvorsorge: 1,53 %
  • Unfallversicherung: 12,07 € pro Monat


In Summe ergibt das rund 26,8 % deines Einkommens.

In den ersten drei Jahren nach der Unternehmensgründung wird ein vorläufiger monatlicher Mindestbeitrag festgesetzt, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • Pensionsversicherung: 101,95 € 
  • Krankenversicherung: 37,47 € 
  • Selbständigenvorsorge: 8,43 € 
  • Unfallversicherung: 12,07 €


Somit in Summe 159,92 € pro Monat

Die SVS-Beiträge kannst du steuerlich als Betriebsausgabe absetzen, sie reduzieren also direkt deine Einkommensteuerlast.

Praxis-Check

Für Content Creator:innen

Nimm deine unternehmerische Rolle ernst. Sobald du mit Content Geld oder Produkte verdienst, bist du Unternehmer, mit allen Rechten und Pflichten.

Führe Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben. Digitale Tools oder einfache Tabellen reichen aus, solange sie vollständig und nachvollziehbar sind. (Achtung: Aufbewahrungspflicht von Belegen in Österreich 7 Jahre).

Plane Rücklagen ein. Für Steuern, SVS und mögliche Nachzahlungen solltest du in der Praxis mindestens 30 % deiner Einnahmen beiseitelegen.

Hole dir frühzeitig Unterstützung. Eine Steuerberatung kann dir helfen, von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Bleib transparent. Auch bei Kooperationen mit kleineren Beträgen gilt: alles, was einen wirtschaftlichen Wert hat, ist steuerlich relevant.

Für Auftraggeber:innen  und Agenturen

Arbeite nur mit seriösen Partner. Achte darauf, dass diese ihre gewerblichen und steuerlichen Pflichten ernst nehmen.

Frage im Zweifel nach. Eine einfache Bestätigung über Gewerbeanmeldung oder UID-Nummer zeigt, dass dein Gegenüber professionell arbeitet.

Vermeide Risiken für deine Marke. Fehlende Kennzeichnung oder steuerliche Unregelmäßigkeiten bei Partner können zu Imageschäden und Vertrauensverlust führen.

Setze auf langfristige Beziehungen. Wer verantwortungsvoll wirtschaftet und transparent arbeitet, ist auch ein verlässlicher Adverstiser:innenbotschafter.